Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Drewicz Neu- und Altbaumodernisierung GmbH & Co. KG, Courbierestraße 16, 10787 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sowie mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um gleichartige Rechtsgeschäfte handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische und sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

(3) Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers, die für den Auftragnehmer rechtliche Bedeutung haben, bedürfen der Schriftform (auch E-Mail).

(4) Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unverbindlich. Weicht der tatsächliche Ausführungsaufwand um mehr als 15 % vom Kostenvoranschlag ab, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem jeweiligen Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen. Er bleibt für die vertragsgemäße Ausführung verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

(4) Für Aufträge mit einem Gesamtwert von mehr als [z. B. 2.000 €] ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Ausführungsfristen und Verzug

(1) Liefer- und Leistungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Fristen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

(2) Leistungshindernisse infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen etc.) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer des Hindernisses zu verschieben.

(3) Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz für entstandene Mehraufwendungen zu verlangen.

§ 6 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme kann schriftlich oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Inbetriebnahme) erfolgen.

(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung nach Ablauf von [10] Werktagen nach schriftlicher Aufforderung als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind gesondert schriftlich zu rügen.

§ 7 Mängelansprüche und Gewährleistung

(1) Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme angezeigt werden.

(2) Im Falle eines berechtigten Mangels steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Für Arbeiten an Bauwerken gilt eine Frist von 5 Jahren.

(4) Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei unzumutbarer Benutzung, fehlerhafter oder fahrlässiger Behandlung durch den Auftraggeber oder bei natürlichem Verschleiß.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Kündigung und Rücktritt

(1) Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit kündigen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen (§ 648 BGB).

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt.

§ 11 Datenschutz

Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Hinweis: Ersetzen Sie alle Angaben in [eckigen Klammern] durch Ihre echten Daten. Diese AGB wurden nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie die AGB bei Bedarf von einem Rechtsanwalt prüfen.